28.06.2002
Wupperverband schließt zweiten Vertrag über US-Leasingfinanzierung von Kläranlagen
Der Wupperverband hat am 13. Juni 2002 in New York den zweiten Vertrag über die US-Leasingfinanzierung seiner Kläranlagen unterzeichnet
Barwertvorteil entlastet Beitragszahler Der Wupperverband hat am 13. Juni 2002 in New York den zweiten Vertrag über die US-Leasingfinanzierung seiner Kläranlagen unterzeichnet. Dieser zweite Vertrag (die zweite "Tranche") umfasst die Kläranlagen Buchenhofen, Radevormwald, Wermelskirchen, Dhünn, Odenthal, Schwelm und den im Eigentum des Wupperverbandes stehenden Anlagenteil des Gemeinschaftsklärwerkes Leverkusen sowie die diesen Klärwerken zugeordneten Sammler und Sonderbauwerke. Der Barwertvorteil des Wupperverbandes aus dieser zweiten Tranche liegt bei ca. 11,7 Mio EURO (ca. 22,3 Mio DM). Im Dezember 2001 hatte der Wupperverband bereits einen Vertrag zur US-Leasingfinanzierung der Klärwerke Hückeswagen, Marienheide, Kohlfurth und Burg abgeschlossen. Für beide Tranchen wurde bei einem Wert des Anlagevermögens von rd. 511 Mio EURO (ca. 1 Mrd. DM) ein Barwertvorteil von 23,5 Mio EURO (ca. 46,0 Mio DM) erzielt. Vertragspartner des zweiten Vertrages sind zwei amerikanische Großbanken. Es sind die gleichen Investoren, die schon Vertragspartner der ersten Tranche waren. Wiederum waren aufgrund der sehr umfangreichen Vertragsstruktur auf beiden Seiten Anwälte, Banken und Arrangeure eingeschaltet. Auch bei der zweiten Tranche waren positive Aussagen der Finanzbehörden sowie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) zur steuerrechtlichen und aufsichtsbehördlichen Beurteilung erforderlich. Der Begriff der "US-Leasingfinanzierung" ist in den letzten Jahren immer häufiger in der Presse aufgetaucht, bei der Anlagen eines deutschen Unternehmens an einen Investor in den USA vermietet und dann rückgemietet werden. Dem amerikanischen Investor bringt dies Steuervorteile, dem deutschen Unternehmen einen Ertrag (sogen. Barwertvorteil). Bezüglich der US-Leasingverfahren wird immer wieder der Ruf nach moralischer Verantwortung im Hinblick auf den amerikanischen Steuerzahler laut. Der Wupperverband hat sich auch mit diesem Aspekt beschäftigt. Bei Leasinggeschäften handelt es sich nicht um einseitige Transaktionen zum Schaden der Steuerzahler eines Landes. Es handelt sich vielmehr um eine fast weltumspannende Geschäftstätigkeit, die von den betreffenden Regierungen ermöglicht wird. Man kann also von einem finanziellen Kreislauf sprechen, da auf der einen Seite eine Anmietung von Anlagen, auf der anderen Seite mit einem anderen Staat wiederum eine Vermietung stattfindet. Der Wupperverband bleibt vollständig Eigentümer seiner Anlagen mit allen Rechten und Pflichten, die ihm durch Gesetz oder Satzung oder technische Regelwerke bezüglich der Abwasserreinigung seiner Mitglieder übertragen sind. Es liegt ebenfalls im Interesse des amerikanischen Investors, dass das von ihm gemietete Gut in einem technisch hervorragenden Zustand gehalten wird. Zum Ausbau der Klärwerke hinsichtlich der Reinigungsleistung von Phosphor und Stickstoff bis zum Jahr 2005 ist der Wupperverband gesetzlich verpflichtet. Derzeit befinden sich z.B. die Klärwerke Buchenhofen, Kohlfurth, Burg, Radevormwald und Odenthal im Ausbau. Insgesamt bedeutet dies ein beachtliches Investitionsvolumen von ca. 100 Mio EURO. Diese Investitionen erfordern Kapitaleinsatz in beträchtlicher Größenordnung. In den Sitzungen der Gremien (Finanzausschuss und Verbandsrat) wurde beschlossen, den erzielten Barwertvorteil investiv, d.h. zur "Direktfinanzierung" von erforderlichen Investitionen, in Verbindung mit einer Zinssicherung einzusetzen. Daraus resultiert eine langfristige Senkung der erforderlichen jährlichen Beitragsanstiege mit dem Ziel, diese nach Abschluss der Haupt-Investitionsphase aus heutiger Sicht bis zu einem Null-Anstieg zu reduzieren. Der Verbandsrat stimmte am 27.6.2002 einstimmig einer neuen Zielvereinbarung für den Geschäftsbereich Abwasserbehandlung unter investiver Verwendung des Barwertvorteils zu. Diese Zielvereinbarung sieht vor, die Beitragssteigerungsraten bis zum Jahre 2010 nicht mehr als jährlich 2,3 % ansteigen zu lassen. Für das Jahr 2003 wurde eine Beitragssteigerung von 1,7 % beschlossen. Letztlich muss die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 5. Dezember über die Verwendung der Überschüsse im Geschäftsbereich Abwasserbehandlung, die für das Jahr 2001 erzielt wurden und auch für 2002 erzielt werden, im Sinne einer zukunftsorientierten Beitragsentwicklung entscheiden sowie den Wirtschaftsplan für 2003 und die langjährige Zielvereinbarung beschließen. Die Beiträge des Wupperverbandes für die kommunalen Mitglieder haben Einfluss auf die Kalkulation der Abwassergebühren für jeden Haushalt. Für die industriellen Mitglieder bedeutet eine stabile Beitragsentwicklung Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung.
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