| 14.05.2008
Flüsse und Bäche vor Belastung schützen
Unkrautbekämpfung in Kleingärten
Die ersten Sonnenstrahlen erwecken im Garten auch jene Pflanzen zum Leben, die gemeinhin als Unkraut bezeichnet werden. Hobby-Gärtner greifen bei der Bekämpfung des unerwünschten Unkrauts mitunter zu chemischen Hilfsmitteln, so genannten Herbiziden. Bei dem Einsatz von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln besteht jedoch die Gefahr, dass diese bei falscher Anwendung in die Gewässer gelangen. Herbizide, die auf befestigten Boden, wie z. B. Pflaster- oder Schotterflächen, verbotenerweise ausgebracht werden, werden mit dem nächsten Regen abgewaschen und über Wegeseitengräben in Bäche und Flüsse gespült. Dies führt zu einer Belastung unserer Gewässer.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, der Aggerverband und der Wupperverband betonen, dass vor allem in Wasserschutzgebieten der sorgsame Umgang mit Pflanzenschutzmitteln von großer Bedeutung ist. Trinkwasserschutz muss insbesondere in diesen sensiblen Bereichen vor Pflanzenschutz gehen.
Sie weisen darauf hin, dass bei der Anwendung von Pflanzenschutz- und Behandlungsmitteln rund um Haus und Garten folgende Regeln zu beachten sind:
· Wenden Sie nur Mittel an, die aktuell für den Kleingartenbereich zugelassen sind. Auf der Seite www.bvl.bund.de finden Sie eine Übersicht aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel. · Die Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln auf unbelebtem Boden (Pflaster, Schotter) ist gemäß Pflanzenschutzgesetz verboten, da die Gefahr der Abschwemmung in Oberflächengewässer sehr hoch ist. · Beachten Sie auch dort, wo Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, bei der Dosierung und Ausbringung genau die Anwenderhinweise. · Halten Sie bei der Ausbringung die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gewässern ein. · Beachten Sie die Wetterverhältnisse: vor einem Starkregen ausgebrachte Pflanzenschutzmittel werden in der Regel abgeschwemmt und können ihre Wirkung in oder an der Pflanze nicht entfalten. ·
Gehen Sie - auch bei der Reinigung von Dosierhilfen und Ausbringgeräten - sorgfältig mit den angewendeten Chemikalien um. Restmengen dürfen nicht in den Abfluss oder Gully entsorgt werden.
Sehr gute Alternativen zur chemischen Unkrautbekämpfung bieten so genannte Abflämmgeräte, die nach dem Prinzip der Zerstörung von Pflanzeneiweißen durch Überhitzung funktionieren. Die Pflanzen sterben nach dem Kontakt mit der Flamme schnell ab. Einfache Abflämmgeräte sind bereits ab ca. 35,- € im gut sortierten Fachhandel erhältlich. Langfristig betrachtet ist der Einsatz der Abflämmtechnik kostengünstiger als die chemische Unkrautbekämpfung, da das Gerät jedes Jahr mit geringen Kosten mehrfach wieder eingesetzt werden kann.
Weitere Hinweise zu alternativen Unkrautbekämpfungsverfahren sind auf der Internetseite www.wasser-und-pflanzenschutz.de zusammen gestellt.
Ansprechpartner:
Landwirtschaftskammer Rheinland Herr Spitz, Telefon: 02266 /47999235 |
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