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Pressemitteilungen der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw)
  Presse  /  2001
08.05.2001

Von der Theorie in die Praxis

Europäische Richtlinie zum Schutz der Gewässer wird sich auf die Wasserwirtschaft im Bergischen Land auswirken


Am Dienstag, 8. Mai 2001, kamen im vierten Jahr in Folge Verbandsmitglieder des Wupperverbandes, Vertreter von Ministerien und Behörden, Naturschutz- und Umweltverbänden sowie zahlreiche interessierte Fachleute der Wasserwirtschaft zum "Symposium Flussgebietsmanagement" in Wuppertal zusammen.

Das Thema der ganztägigen Veranstaltung, zu der der Wupperverband nach Barmen eingeladen hatte, war die am 22. Dezember des vergangenen Jahres verabschiedete Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und deren Umsetzung.

Mit der EU-WRRL wurde für die Länder der EU eine Rahmengesetzgebung vorgelegt, die europaweit einheitliche Standards im Gewässerschutz setzt. Innerhalb von drei Jahren nach Verabschiedung der Richtlinie – also bis zum 22. Dezember 2003 – müssen die einzelnen EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

In Deutschland muss die EU-WRRL in das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in die Landeswassergesetze der Länder übertragen werden.

Bis 2015 soll das Kernziel der EU-WRRL, der "gute Zustand aller Oberflächengewässer und des Grundwassers", erreicht werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird eine Fristverlängerung möglich sein.

Gerade die rechtliche Umsetzung und die Festlegung von Zuständigkeiten sind mit einigen Schwierigkeiten verbunden.

Die bisherigen Zuständigkeiten im Gewässerschutz sind auf eine große Zahl von Akteuren verteilt. In Nordrhein-Westfalen sind dies u.a. von behördlicher Seite das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Landesumweltamt, die Staatlichen Umweltämter, die Bezirksregierungen, die Unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte und auf der anderen Seite die Wasserverbände, wie der Wupperverband, die Kommunen, Entsorgungs- und Technische Betriebe, Wasserversorger und viele mehr.

Wie die Zusammenarbeit in Zukunft organisiert werden soll – und zwar so, dass Doppelarbeit und –kosten bei der Umsetzung der EU-WRRL vermieden werden - , wird derzeit von den Akteuren in verschiedenen Leitungs- und Arbeitsgruppen diskutiert. Trotz unterschiedlicher Ansichten darüber, welche Verantwortlichkeiten den einzelnen Akteuren übertragen werden sollen, bemühen sich die Beteiligten um einen zielorientierten Dialog.

Ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung der EU-WRRL ist das Flussgebietsmanagement. Bereits vor der offiziellen Verabschiedung der Richtlinie hat der Wupperverband mit der Umsetzung des Flussgebietsmanagements im Gebiet der Wupper begonnen.

Flussgebietsmanagement bedeutet, die Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Wupper gemeinschaftlich mit allen Beteiligten zu betreiben. Die verschiedenen Aufgaben – z. B. Trinkwasserversorgung, Abwasserreinigung, Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung usw. – und Einflussfaktoren dürfen nicht getrennt voneinander betrachtet werden, sondern müssen aufeinander abgestimmt werden, um einen optimalen Gewässerschutz zu erzielen und Kosten zu sparen.

Beispiele für diesen ganzheitlichen Ansatz in der Wasserwirtschaft sind u.a. die Zusammenarbeit von Kommunen und Wupperverband bei der Bewirtschaftung von Regenbecken und Kläranlagen, die Zusammenarbeit von Industrie und Wupperverband bei der Behandlung von Abwasser sowie die Erarbeitung einer abgestimmten Talsperrenbewirtschaftung im "Wasserverbund Bergisch Land", zu dem Talsperrenbetreiber und –nutzer gehören.

Die Umsetzung der EU-WRRL wird auch im Wuppergebiet mit neuen Kosten verbunden sein. Daher ist ein abgestimmtes Handeln, das der Wupperverband und seine Verbandsmitglieder durch den Aufbau des Flussgebietsmanagements erreichen wollen, von großer Bedeutung.

In Anbetracht der Bedeutung und Auswirkungen der Richtlinie hat der Verbandsrat des Wupperverbandes zu diesem Thema eine Sondersitzung am 21. Juni 2001 einberufen.

Fristen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
innerhalb der Europäischen Union:

22.12.2000: Inkrafttreten (Inkr.)

3 Jahre n. Inkr.: Rechtliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten

5 Jahre n. Inkr.: Fertigstellung der Bestandsaufnahmen und Analysen

7 Jahre n. Inkr.: Monitoring-Anforderungen umgesetzt

9 Jahre n. Inkr.: Flussgebietspläne und Maßnahmenprogramme fertiggestellt, Überprüfung der Bestandsaufnahmen und Analysen

12 Jahre n. Inkr.: Maßnahmenprogramme umgesetzt

15 Jahre n. Inkr.: Guter Zustand aller Gewässer erreicht, Überprüfung der Maßnahmenprogramme, Aktualisierung der Flussgebietspläne

27 Jahre n. Inkr.: Ablauf der Verlängerungsfristen ohne Kommissionsgenehmigung

33 Jahre n. Inkr.: Ablauf der letzten Verlängerungsfristen