| 12.06.2008
Minister Uhlenberg: Grußwort zum 11. Symposium Flussgebietsmanagement des Wupperverbandes am 12. Juni 2008
Umweltminister stellt beispielhafte Leistung der Region bei der Zusammenarbeit der Akteure heraus.
Minister Eckhard Uhlenberg begrüßte am 12. Juni 2008 die Teilnehmer/innen des „11. Symposium Flussgebietsmanagement“ des Wupperverbandes.
Am ersten Veranstaltungstag stand das Thema „Regionalentwicklung und Wasserwirtschaft“ auf dem Programm. Das Thema Hochwasserschutz wird heute, am zweiten Veranstaltungstag, aus verschiedenen Blickwinkeln vorgestellt.
Der volle Wortlaut des Grußwortes des Ministers für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wird wie folgt wiedergegeben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Wasser und der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung misst die Landesregierung eine sehr große Bedeutung zu. Das schließt den Schutz des Lebensmittels Wasser und die Entwicklung des Lebensraumes Gewässer ein und bedeutet auch den Schutz des Menschen vor den Gefahren des Wassers. Die sintflutartigen Regenfälle in vielen Teilen Deutschlands sprechen da – leider – für sich.
Das diesjährige Flussgebietssymposium in Wuppertal, das bereits zum 11ten Mal vom Wupperverband durchgeführt wird, stellt sich genau diesen Aufgaben. Die Veranstaltung bietet ein wichtiges Forum, um in der Region gute Lösungen und breite Akzeptanz zu schaffen · für Maßnahmen zum Schutz der Wasserqualität, · für Maßnahmen zur Stärkung der Gewässer als regionale und ökologische Lebensachse und · für Maßnahmen und Vorsorgeplanungen zum Schutz der Menschen vor Hochwassergefahren.
Die zahlreichen Aktivitäten des Wupperverbandes, der Regionale und der Städte und Gemeinden im Bergischen Land im Bereich der Wasserwirtschaft sind Ausdruck dafür, dass das Thema „Wasser“ hier in der Region ernst genommen wird und dass man gemeinsam bemüht ist, kosteneffiziente Konzepte erfolgreich umzusetzen.
Der Weg des Dialogs, der Weg der konstruktiven Auseinandersetzung, der Weg des gemeinsamen Handelns und der Weg der Öffentlichkeitsbeteiligung auf allen Ebenen sind wichtige Instrumente, damit wir gemeinsam in Nordrhein-Westfalen die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umsetzen können, eine sichere Wasserversorgung gewährleisten und auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet sind.
Lassen Sie mich zunächst das Thema des gestrigen Tages aufgreifen: Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Das Landesumweltamt hat in den letzten drei Jahren ein intensives Gewässermonitoring durchgeführt und die Bezirksregierungen haben einen breit angelegten Mitwirkungsprozess mit mehr als 240 „Runden Tischen“, initiiert, um die Grundlagen der Bewirtschaftungspläne für die nordrhein-westfälischen Gewässer und das Grundwasser zu erstellen. Bis zum Ende des Jahres werden wir soweit sein, Entwürfe für die Bewirtschaftungspläne der Öffentlichkeit vorstellen zu können. Wir wollen Bewirtschaftungspläne, · die von den Gewässernutzern, den Wasserbewirtschaftern und vor allem von den Menschen in den Regionen unseres Landes mitgetragen werden, · die den Realitäten im Land entsprechen, · die der Bedeutung einer guten Wasserqualität und der Bedeutung ökologisch funktionsfähiger und erlebenswerter Gewässer gerecht werden.
Nordrhein-Westfalen hat im europäischen Vergleich schon viel geleistet, insbesondere zur Verbesserung und zum Schutz der Wasserqualität. Hier sind wir auf dem richtigen Weg.
Im Bereich der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer haben wir in Nordrhein-Westfalen noch einige Aufgaben vor uns. Der Gewässerausbau der vergangenen Jahrhunderte hat aufgrund der hohen Nutzungsansprüche und der hohen Besiedlungsdichte zu sehr starken Gewässerveränderungen geführt. Diese sind ausgeprägter bzw. häufiger anzutreffen, als dies zum Beispiel in Schottland oder in Frankreich der Fall ist.
In Nordrhein-Westfalen müssen wir noch einiges tun, um die ökologischen Potenziale unserer heimischen Gewässer zu entwickeln und mit der Strukturvielfalt auch die Artenvielfalt wieder zu erhöhen.
Diesen Weg wollen wir gehen, ambitioniert, aber mit Augenmaß.
Wir stützen uns dabei auf die Arbeiten des Deutschen Rats für Landespflege. Der Deutsche Rat für Landespflege hat geprüft, ob das im Naturschutz etablierte Trittsteinkonzept auch zur Etablierung heimischer Arten im Gewässer beitragen kann. _Von den Experten wurde die Aussage getroffen, dass durch die gezielte Entwicklung von Habitaten, die den Arten Entwicklungsraum und Rückzugsraum bieten, Verbesserungen der Gewässerökologie zu erwarten sind, auch wenn das Gewässer nicht auf gesamter Länge dem Leitbildansatz entspricht. Wenn die „guten“ Habitate in größerem Abstand aufeinander folgen, können „schlechte“ Gewässerabschnitte ausgeglichen werden. Dies vor allem dann, wenn auf dem „Strahlweg“ weitere Elemente berücksichtigt werden, die nicht teuer sind, die die Nutzung nicht einschränken, die aber ökologische Trittsteine bilden.
Dieser Ansatz ist ein guter Ansatz, um - auch unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in unserem Land - eine ökologische Aufwertung der Gewässer zu erreichen. Wir können in Nordrhein-Westfalen die Gewässer nicht in ihrer gesamten Länge incl. der Auen dem Leitbildansatz entsprechend entwickeln, wir können und wollen dies aber in definierten Abschnitten tun.
Wir wollen „Trittsteine“ bzw. „Strahlursprünge“ dort entwickeln, wo dies die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten zulassen und wo gleichzeitig sichergestellt ist, dass über Strahlwege eine ökologische Entwicklung ermöglicht wird. Das erfordert gute, intelligente Planungen, interkommunale Zusammenarbeit und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren.
Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm des Landes werden den Rahmen dafür vorgegeben. Das Maßnahmenprogramm wird genügend Spielräume für kommunale und regionale Gestaltung lassen. Es muss aber mit Verantwortung und Engagement ausgefüllt werden. Daher kann mit den Planungen nicht früh genug angefangen werden. Zurückhaltung, die von einigen Akteuren vorgeschlagen wird, ist nicht der richtige Weg,
Das Engagement im Einzugsgebiet der Wupper ist dabei beispielhaft. Trotz der bestehenden hohen Nutzungsansprüche wird angestrebt, zumindest das Einzugsgebiet der Dhünn und das Einzugsgebiet der Oberen Wupper relativ schnell in den „guten Zustand“ zu bringen.
Mit dieser Maßnahme erfüllen wir nicht nur die EU-Pflicht, sondern unsere Gewässer, die Umwelt und die Bürgerinnen und Bürger gewinnen dadurch. Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung können mit Projekten aus den Bereichen Naturschutz, Tourismus, Stadtgestaltung und regionaler Entwicklung verbunden werden und können diese Projekte stärken. Hier ist Kooperation über Verwaltungsgrenzen und über Fachgrenzen hinweg notwendig. Ich begrüße es sehr, dass der Wupperverband mit seinem partizipativen Ansatz für die wasserwirtschaftlichen Fragestellungen eine starke Rolle wahrnimmt, um den vom Land vorzugebenden Bewirtschaftungsrahmen konkret auszufüllen.
Nicht verschweigen will ich, dass alle Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung Geld kosten. Mein Haus steht dafür ein, auf der Basis der einschlägigen Förderrichtlinien Unterstützung anzubieten. Darüber hinaus werden Konzepte zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils notwendig sein. Mit der Änderung des Landschaftsgesetzes habe ich im letzten Jahr hierzu neue Rahmenbedingungen geschaffen, um zum Beispiel die Verwendung von Ökopunkten, Ausgleichs- und Ersatzgeld zu stärken. Das ist ein Angebot, es liegt bei Ihnen, diese Konzepte zu nutzen.
Wir haben fast 20 Jahre Zeit, um unsere Gewässer in einen guten Zustand zu bringen. Diesen Zeitraum müssen wir nützen. In gemeinsamer Arbeit, im kooperativen Dialog, muss es uns in diesem Zeitraum gelingen, die einzelnen Maßnahmen abzustimmen und die Finanzierungen hierfür zu sichern. Ich betone dabei, dass das nur in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gelingen kann. Bisher ist mir kein Fall bekannt, in dem gewässerökologische Maßnahmen mit Ordnungsrecht durchgesetzt worden sind. Ich bin überzeugt, dass das auch zukünftig nicht der Fall sein wird, sondern dass alle notwendigen und machbaren Maßnahmen im Einvernehmen mit allen Betroffenen umgesetzt werden können.
Nutzen Sie die Chance der Mitwirkung dazu, aktiv mit zu gestalten und Akzeptanz für die gemeinsamen Ziele, für Maßnahmen zum Schutz der Wasserqualität und für Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung der Gewässer zu schaffen.
Viele Maßnahmen, über die wir im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie an unseren Fließgewässern diskutieren, verzögern auch den Abfluss. Sie dienen damit nicht nur der Gewässerökologie und dem Gewässer-Erleben, sie dienen auch dem Hochwasserschutz.
Hochwasserschutz ist in dem dicht besiedelten und hoch industrialisierten Nordrhein-Westfalen unverzichtbar.
Wir müssen uns bewusst sein, dass die Gefahr eines Hochwassers niemals ganz ausgeschlossen werden kann. Wir müssen daher weiterhin alles tun, um Verbesserungen in der Hochwasservorsorge zu erreichen.
Das Land hat im April 2006 zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes ein konkretes Hochwasserschutzkonzept für die Zeit bis 2015 aufgestellt. Damit liegt den Wasserbehörden eine gute Grundlage für zukunftsweisende Entscheidungen im Hochwasserschutz vor.
Das Konzept berücksichtigt, dass die Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen auf Grund ihrer Länge, der Größe des Einzugsgebietes und der Lage im Berg- oder Flachland unterschiedliche Abflusscharakteristiken aufweisen, die unterschiedliche Auswirkungen auf die Entwicklung von Hochwasserereignissen haben.
So entstehen am Rhein Hochwasser, wenn durch wochenlange Regen, Frost oder geschlossene Schneedecken die Böden im Einzugsgebiet wassergesättigt und damit quasi versiegelt sind und gleichzeitig in mehreren Teileinzugsgebieten Niederschläge mit hohen Intensitäten niedergehen. Das Hochwasser entwickelt sich langsam, die hohen Wasserstände bleiben aber über mehrere Wochen erhalten. Die Vorwarnzeit ist relativ lang.
Diese Form der Hochwasserentwicklung gilt für die anderen Bäche und Flüsse in Nordrhein-Westfalen nicht. Insbesondere an vielen kleinen, hochwassergefährlichen Fließgewässern entstehen Hochwässer überwiegend durch kleinräumigere Niederschlagsereignisse mit hoher Ergiebigkeit. Die extremste Form stellen dabei sommerliche Gewitter dar, die in kürzester Zeit zu Sturzfluten mit hohen Wasserständen führen, die aber genauso schnell wieder sinken. In beiden Fällen können beträchtliche Schäden entstehen.
In dem deichgeschützten ehemaligen Überschwemmungsgebiet des Rheins leben und arbeiten heute in Nordrhein-Westfalen rd. 1,5 Millionen Menschen. Die dort vorhandenen Vermögenswerte betragen rd. 130 Milliarden Euro. Hier stehen die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen und der Bau von Deichrückverlegungen und Rückhalteräumen im Vordergrund.
Dass auch an kleineren Gewässern Schäden entstehen können, belegen die Beispiele aus dieser Region. Im August 2007 waren es Morsbach und Eschbach, die über die Ufer traten und große Schäden anrichteten. Die Beobachtungen in den letzten Jahren verstärken den Eindruck, dass im Zusammenhang mit der Klimaänderung solche lokalen Starkregenereignisse in der Zukunft häufiger zu erwarten sind.
Wir müssen daher für das gesamte Spektrum möglicher Hochwasserereignisse sinnvolle Lösungen finden und anbieten.
Im Hochwasserschutzkonzept des Landes werden neben den Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes und des Wasserrückhalts auch Planungsinstrumente zur weitergehenden Hochwasservorsorge benannt. So soll das Hochwasserbewusstsein der Bevölkerung in den gefährdeten Gebieten wach gehalten und die Eigenvorsorge gestärkt werden.
Besonders erwähnen möchte ich hier zwei Elemente unseres Hochwasserschutzkonzeptes: 1. die Hochwasseraktionspläne und 2. die Hochwassergefahrenkarten.
Das Land hat für 23 größere hochwassergefährliche Gewässer Hochwasseraktionspläne erarbeitet. Diese zielen auf eine Verbesserung der Vorsorge bei allen Hochwassersituationen. Dabei werden folgende Handlungsziele verfolgt: · Minderung der Schadensrisiken · Minderung der Hochwasserstände · Verstärkung des Hochwasserbewusstseins · Verbesserung des Hochwassermeldesystems Die Hochwasseraktionspläne sind ein Angebot des Landes. Die Entscheidung über die Umsetzung von Maßnahmen liegt bei den jeweils vor Ort zuständigen Wasserverbänden und Kommunen.
In den Hochwassergefahrenkarten sollen Gefahrenpunkte einschließlich der Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten aufgezeigt werden, um so die Verantwortlichen auf mögliche Hochwassergefahren vorzubereiten. Die Karten sollen helfen, dass im Hochwasserfall Gefahren richtig und vor allem schnell eingeschätzt und gezielt bekämpft werden können. Das Land unterstützt die Erstellung dieser Hochwassergefahrenkarten mit bis zu einer 100% igen Übernahme der Kosten sehr weitgehend.
Ein langfristig angelegter Hochwasserschutz muss auch die möglichen Folgen einer Klimaänderung berücksichtigen. Dafür ist es erforderlich, Ausmaß und Folgen des Klimawandels für Nordrhein-Westfalen realistisch abzuschätzen, um auf dieser Basis den Handlungsbedarf zu identifizieren und Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Landesregierung wird im Laufe des Jahres 2008 eine Anpassungsstrategie erarbeiten und damit beginnen, eine Anpassungspolitik an den Klimawandel zu etablieren. Derzeit werden Datengrundlagen unserer Klima-Studie „Wege zu einer Anpassungsstrategie“ vervollständigt. Auf der Basis dieser erneuerten Datengrundlagen und Klimaprojektionen können wir dann abschätzen, welche Regionen und Sektoren in Nordrhein-Westfalen besonders anfällig sind gegenüber dem Klimawandel. Daraus können auch gezielte Anpassungsstrategien für das Hochwasserschutzkonzept entwickelt werden.
Wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist auch die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes auf eine enge und kooperative Zusammenarbeit zwischen Land und den Verantwortlichen vor Ort angewiesen
Ich begrüße daher ausdrücklich, dass der Verbandsrat des Wupperverbandes beschlossen hat, ein Hochwasserschutzkonzept für das Verbandsgebiet zu erarbeiten. Dieses umfangreiche Konzept hat das Ziel, hochwassergefährdete Bereiche an der Wupper und deren Nebengewässern zu identifizieren und hierfür Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln. Besondere Bedeutung hat hier die Weiterentwicklung der Kommunikation mit Kommunen und Katastrophenschutz im Hochwasserfall.
Das Land wird diese Bemühungen des Wupperverbandes im Rahmen seiner Hochwasserschutzkonzeption gerne unterstützen.
Mit dem Hochwasserschutzkonzept und dem Grundsatz der engen Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort hat Nordrhein-Westfalen gute Vorraussetzungen geschaffen, die Aufgaben, die sich aus der neuen EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ergeben, gemeinsam mit allen Beteiligten zu bewältigen.
Ich wünsche dieser Veranstaltung und vor allem unseren gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz der Wasserqualität, zur ökologischen Entwicklung der Gewässer und zum Schutz der Menschen vor Hochwasser ein gutes Gelingen.
(Es gilt das gesprochene Wort) |
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