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Finanzausschuss

Aufgaben
Der Finanzausschuss ist ein von der Verbandsversammlung gebildeter Ausschuss. Er berät die Verbandsversammlung bei den durch sie nach § 14 WupperVG zu fassenden Beschlüssen, soweit diese Finanzangelegenheiten oder den Stellenplan betreffen. Im Finanzauschuss werden insbesondere der Wirtschaftsplan, der Jahresabschluss, die Inanspruchnahme der Rücklagen und die Entlastung des Vorstandes vorberaten und mit einer Beschlussempfehlung an den Verbandsrat und die Verbandsversammlung überwiesen.

Mitglieder
Der Finanzausschuss hat 13 Mitglieder, die wie folgt von den Mitgliedergruppen besetzt werden:
die kreisfreie Städte stellen vier Mitglieder, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsenden zwei Mitglieder, die Kreise ein Mitglied, die Wasserwerke vier Mitglieder und die gewerblichen und industriellen Mitglieder zwei Mitglieder. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.