| Investitions- und Bauausschuss
Aufgaben Der Investitions- und Bauausschuss ist ebenfalls ein von der Verbandsversammlung gebildeter Ausschuss. Er berät die Verbandsversammlung bei den durch sie nach § 14 WupperVG zu fassenden Beschlüssen, soweit diese Investitions- und Bauangelegenheiten betreffen. Im Investitions- und Bauausschuss werden daher insbesondere die Bau- und Maßnahmepläne und die Fünf- und Zwölfjahresübersichten für die Verbandsunternehmen des Wupperverbandes beraten und mit einer Beschlussempfehlung an die den Verbandsrat und die Verbandsversammlung zur Entscheidung überwiesen.
Mitglieder Der Investitions- und Bauausschuss hat 13 Mitglieder. Die Verteilung der Sitze auf die Mitgliedergruppen ist wie folgt: die kreisfreien Städte stellen vier Mitglieder, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsenden zwei Mitglieder, die Kreise ein Mitglied, die Wasserwerke vier Mitglieder und die gewerblichen und industriellen Mitglieder zwei Mitglieder. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
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