| Verbandsversammlung
Aufgaben In der Verbandversammlung werden die Beschlüsse gefasst, die der Verband zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihm zugewiesenen Aufgaben benötigt. Die Verbandsversammlung beschließt z. B. die für die Selbstverwaltung des Wupperverbandes erforderlichen Regelungen wie die Satzung des Wupperverbandes oder die Veranlagungsregeln. Sie wählt die Mitglieder des Verbandsrates. Sie entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplans und seiner Änderungen, die Aufstellung des Finanzplans sowie die Inanspruchnahme von Rücklagen, sie bestellt die Prüfstelle für die Prüfung der Jahresrechnung oder des Jahresabschlusses und wählt die Rechnungsprüfer/innen. Außerdem entscheidet sie über die Aufstellung der Fünf- und Zwölfjahresübersichten und die Übernahme weiterer Aufgaben, Anlagen und Auftragsarbeiten.
Mitglieder Die Verbandsversammlung besteht aus höchtsens 101 Delegierte. Die Anzahl der von den einzelnen Mitglieder und Mitgliedergruppen zu entsendenden Delegierten ist abhängig von dem Beitragsaufkommen des jeweiligen Mitglieds in der Mitgliedergruppe. Die Wahlperiode der Verbandsversammlung beträgt fünf Jahre.
Derzeit besteht die Verbandsversammlung aus 99 Delegierten, die sich auf die Mitgliedergruppen und die Landwirtschaftskammer Rheinland wie folgt aufteilen:
Außerdem nimmt ein Vertreter der nach §29 des Bundesnaturschutgesetzes anerkannten Naturschutzverbände an den Sitzungen der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil.
Termine Die letzte Verbandsversammlung fand am 15. Dezember 2011 in der Wuppertaler Stadthalle statt. Die nächste Verbandsversammlung wird am 13. Dezember 2012 stattfinden. |
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