| Widerspruchsausschuss
Beim Wupperverband ist nach § 29 WupperVG ein Widerspruchsausschuss zu bilden. Die Aufsichtsbehörde stellt den oder die Vorsitzende/r und einen technischen Beamten der Umweltverwaltung. Die übrigen Mitglieder werden durch die Verbandsversammlung gewählt. Der Widerspruchsausschuss trifft in den Fällen eine Entscheidung, in denen der Vorstand einem Widerspruch eines Mitglieds gegen eine Anordnung oder Entscheidung des Vorstandes nicht abgeholfen hat. Hauptsächlich hatte der Widerspruchsausschuss in der Vergangenheit in Beitragsangelegenheiten zu entscheiden. Mit Inkrafttreten des Bürokratieabbaugesetz II zum 01.11.2007 ist für den Zeitraum vom 01.11.2007 bis 31.10.2012 das Widerspruchsverfahren als Vorverfahren abgeschafft worden. Damit sind die Aufgaben des Widerspruchausschuss entfallen, so dass die Aufsichtsbehörde eine Wiederbesetzung des Gremiums für den oben genannten Zeitraum nicht für notwendig erachtet.
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