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Angeln in der Wupper
Es gibt entlang der Wupper eine Reihe von Fischereigenossenschaften, die die Fischereirechte besitzen und diese verpachten. Wer in der Wupper angeln möchte, muss sich zuvor bei den Pächtern, z. B. Fischereivereinen, melden und einen Fischereierlaubnisschein (Tages- oder Jahresschein) erwerben. Grundvoraussetzung ist, dass der Angler im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist und somit das notwendige Fachwissen, z. B. über Schonzeiten, nachweisen kann. Fische mit ganzjähriger Schonzeit, z. B. die im Rahmen des Wanderfischprogramms angesiedelten Lachse, dürfen nicht geangelt werden.

Angeln in der Bever- und Wupper-Talsperre
Preise für Tages- und Jahresangelkarten für die Bever-Talsperre und die Wupper-Talsperre sowie Informationen zu den Ausgabestellen erhalten Sie bei der Interessengemeinschaft Bever-Zeltplätze e. V.



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