| Die Gewässerstrukturgüte
Das Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist der "gute Zustand aller Oberflächengewässer und des Grundwassers". Dieser gute Zustand beinhaltet sowohl den guten biologischen Zustand, als auch den guten chemischen Zustand. Der gute biologische Zustand beschreibt sich z. B. über Parameter wie Fische und Kleinstlebewesen.
Gewässerstrukturen wie Ufer und Flussbett haben auf die Gewässergüte einen maßgeblichen Einfluss. Deshalb werden sie zukünftig bei der Bewertung von Gewässern einen höheren Stellenwert einnehmen. Die Gewässerstrukturgüte ist ein Maß für die ökologische Funktionsfähigkeit eines Fließgewässers und zeigt an, inwieweit ein Gewässer in der Lage ist, in dynamischen Prozessen sein Bett zu verändern und Lebensraum für aquatische und amphibische Organismen zu bieten. Für den Wupperverband, der für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer zuständig ist, sind die Ergebnisse der Gewässerstrukturgütekartierung eine Arbeitshilfe nicht nur für strukturelle Verbesserungen der Fließgewässer. Sie liefern auch Informationen für andere Fachplanungen, z. B. bei der Bewertung von Regenwassereinleitungen in Fließgewässer (BWK M3) und sind eine wertvolle Arbeitshilfe für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
| Durch die Erfassung, Bewertung und Darstellung der aktuellen Gewässerstrukturgüte (der Ist-Situation) kann man- die ökologischen Defizite erkennen,
- Strukturgüteziele formulieren,
- und ein Maßnahmenprogramm ableiten.
Erfassung der Gewässerstrukturgüte Die Gewässerstrukturgüte wird anhand der vom Landesumweltamt weiterentwickelten Kartieranleitung einheitlich erfasst und bewertet. Die Kartierung wird hierbei für einzelne Gewässerabschnitte mit festgelegter Länge (z. B. 100 m) durchgeführt.
Die eigentliche Datenerhebung im Gelände erfolgt anhand von 26 Erhebungsgrößen, den sog. Einzelparameter. Sie weisen eindeutig erkennbare und somit bewertbare Ausprägungen von Zustandsmerkmalen auf und lassen sich durch verschiedene Aggregationsstufen den sechs Hauptparametern bzw. Funktionalen Einheiten zuordnen.
|  Begradigte und stark eingetiefte Bachläufe ohne Gewässerschutzstreifen sind Folge von anthropogenen Nutzungsansprüchen
| Bewertungsmaßstab Bei der Strukturgütekartierung handelt es sich um ein Leitbild bezogenes Verfahren, d. h., dass ein Referenzzustand, der sog. “heutige potenzielle natürliche Zustand” (hpnG) als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung herangezogen wird. Vom hpnG werden naturraum- und gewässertypische Leitbilder abgeleitet.
Diese Leitbilder orientieren sich an den natürlichen Funktionen des Fließgewässerökosystems und definieren die Strukturgüteklasse 1. Die Bewertung weist jedem Gewässerabschnitt eine Güteklasse in einer siebenstufigen Skala zu, die in der Gewässerstrukturgütekarte in einer Farbskala von dunkelblau bis rot dargestellt ist.
Die Ergebnisse der Gewässerstrukturkartierung werden in Gewässerstrukturgütekarten mit farbigen Bändern dargestellt. Die z. Zt. verfügbaren Daten finden Sie in unserem Flussgebietsgeoinformationssystem FluGGS Wupper unter http://fluggs.wupperverband.de Abhängig vom jeweiligen Maßstab werden dort ein-, drei- oder fünfbändrige Darstellungen angezeigt. |  Naturnahe Bäche ohne Befestigung von Sohle und Ufer, mit vielfältigen Strukturen und standortgerechten Ufergehölzen sind nach wie vor selten
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