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Änderung Verbandsgesetze
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Abwasser gehört nicht in private Hand

Wasserwirtschaft ist eine öffentliche Aufgabe

Am 8. März 2007 wurde durch CDU und FDP ein eilig erstellter Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der zum Inhalt hatte, die Gesetze für die 9 sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbände in NRW zu ändern. Eine Information oder vorherige Beteiligung der Wasserverbände erfolgte nicht. Mittlerweile ist die Änderung verabschiedet worden:

Änderung der Verbandsgesetze (Gesetz zur Änderung und Ergänzung wasserrechtlicher Vorschriften)
Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes, der Landesbauordnung und des Landesabfallgesetzes

Die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfes ist eine Öffnung für die Privatisierung der Aufgaben in der Wasserwirtschaft. In der Begründung für den Gesetzentwurf heißt es, dass das Ziel eine Gleichbehandlung von sondergesetzlichen Wasserverbänden und Privaten ist. Dieser Vorgang ist der Höhepunkt einer im Grund schon seit Jahren geführten Diskussion, in der immer wieder die Privatisierung der Wasserwirtschaft gefordert wurde.

Die sondergesetzlichen Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen sehen diese Entwicklung mit großer Sorge, geht es doch um eines der wichtigsten Elemente unserer Daseinsvorsorge, das Wasser.

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“.
So beginnt die Präambel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die europaweit den „guten Zustand“ der Oberflächengewässer und des Grundwassers zum Ziel hat. Die Wasserrahmenrichtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU.

Damit verbunden ist die Aussage, dass Wasser ein Element der Daseinsvorsorge ist. Ohne Wasser kann kein Leben existieren, ohne sauberes Wasser wird das Leben für Menschen, Tiere und Pflanzen schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Wasser ist also keine „Ware“, mit der beliebig umgegangen werden kann, sondern nimmt einen sehr hohen Stellenwert für die Existenz der Menschen ein.

Die Wasserwirtschaft Deutschlands hat einen weltweit herausragenden Standard. Allen Bürgerinnen und Bürgern wird durch Know-how, Erfahrung und innovatives Denken und Handeln garantiert, dass ihre Ansprüche an einwandfreies Trink- und Brauchwasser hundertprozentig erfüllt werden. Daneben wird die Abwasserentsorgung auf höchstem technischem Niveau sichergestellt.

Der finanzielle Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für höchste Qualität und Sicherheit ist vergleichsweise moderat. Grundlage dieser Leistungen sind die öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen, die seit vielen Jahrzehnten ihre Aufgabe der Wasserwirtschaft hervorragend erledigen. In Deutschland sind mehr als 90 % der Abwasser- und mehr als zwei Drittel der Trinkwasserbetriebe öffentlich-rechtlich.

Wasserwirtschaft in NRW: In guten Händen
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben der Wasserwirtschaft seit vielen Jahrzehnten zum großen Teil durch so genannte sondergesetzliche Wasserverbände wahrgenommen. Anlass für deren Gründung ab Anfang des 20. Jahrhunderts waren nicht hinnehmbare Zustände, was die Trinkwasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung anging. In jahrzehntelanger Arbeit ist es den Verbänden mit ihren Mitgliedern gelungen, die Wasserwirtschaft Nordrhein-Westfalens auf einen Standard zu heben, der den höchsten Ansprüchen genügt. Qualitativ bestes Trink- und Brauchwasser, eine Abwasserbeseitigung auf allerhöchstem technischen Niveau und ökologische Gewässerentwicklung sind der Beweis für die geleistete Arbeit.
Einer der wichtigsten Aspekte ist die ganzheitliche Betrachtung des Aufgabenspektrums. Wasserwirtschaft macht nicht an politischen oder privaten Grenzen Halt sondern bezieht sich immer auf das Einzugsgebiet natürlicher Gewässer. Daher sind in den Organen der Verbände die Vertreter aus vielen demokratisch gewählten Gremien vertreten, die entsprechend Ihrer Aufgabe Bürgernähe mitbringen und ihre Entscheidungen zum Wohle der Bevölkerung treffen.

Wasserwirtschaft im Wuppergebiet: Nachhaltig, modern und kostengünstig
Der Wupperverband versteht sich als Flussgebietsmanager innerhalb des Einzugsgebietes der Wupper. Die Einbeziehung aller wasserwirtschaftlichen Aspekte innerhalb des Verbandsgebietes ist die Grundlage für seine Aufgabenerledigung. Die Verknüpfung unterschiedlichster Bereiche und deren Einfluss aufeinander, wie Niederschläge, Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung, Abwasserreinigung, Klärschlammentsorgung, Talsperrenmanagement, Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser etc. ist für die Aufgabenerledigung eine unabdingbare Notwendigkeit. Die enge Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern, Kommunen, Wasserversorgern, Kreisen und der Industrie, aber auch mit Umweltschutzverbänden, der Landwirtschaft, der Fischerei, dem Forst, den Freizeitorganisationen etc. ist ein wichtiger Punkt der Unternehmensphilosophie. Bestandteil der Aufgabenerledigung sind moderne Managementinstrumente wie Personalentwicklung, Wissensmanagement, IT-Technologie, Benchmarking, Energiemanagement, Finanzmanagement, Geografische Informationssysteme, Öffentlichkeitsarbeit, modernstes Betriebs- und Sicherheitsmanagement von Talsperren und Kläranlagen etc.

Der Wupperverband ist ein modernes Unternehmen, welches ausweislich seiner Beitragsentwicklungen auch in ökonomischer Hinsicht zum Vorteil seiner Mitglieder und damit auch der Bürgerinnen und Bürger arbeitet.

Kein Grund zur Privatisierung
Es gibt daher keinen Grund, die nachhaltige und innovative Arbeit der Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen zu beeinträchtigen, indem Aufgaben der Wasserwirtschaft auch privaten Dritten übertragen werden können. Wupperverband und alle übrigen Wasserverbände in NRW müssen Vergleiche mit industriellen Unternehmen nicht scheuen, da es kein Unternehmen gibt, welches eine vergleichsweise längere Erfahrung auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft hat. Verbände und Kommunen haben bisher bewiesen, dass z.B. die gemeinsame Betrachtung von Kanalnetz und Kläranlagen zu einer auch kostenoptimierten Aufgabenerledigung führt.

Es steht zu befürchten, dass durch eine Privatisierung von Teilaufgaben der Wasserwirtschaft Aufgaben auseinander gerissen werden, die heute in Verknüpfung miteinander gesehen werden, da Wasserwirtschaft keine Grenzen außer den natürlichen Grenzen der Wasserläufe hat.

Kostenanstieg durch Privatisierung
Als Begründung für eine Privatisierung wird von den Verfechtern immer wieder der Kostenvorteil durch den Wettbewerb angeführt. Dies ist nicht stichhaltig. Zum einen wird es bei einer Privatisierung eine ca. 20 %ige Erhöhung der Kosten durch die dann eintretende Steuerpflicht geben. Zum anderen zeigt die Entwicklung im In- und Ausland, wo eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Wasserwirtschaft erfolgt ist, dass Preissteigerungen zwischen 15 und 50 % erfolgt sind bzw. in den nächsten Jahren erfolgen werden.

Wasserwirtschaft als Ganzes und Teil der Daseinsvorsorge muss in öffentlich-rechtlicher Verantwortung bleiben.


Bisherige Schritte
1. Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW

Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw), deren Ziel es ist, wasserpolitische Themen bürgernah zu kommunizieren und der breiten Öffentlichkeit die Bedeutung der Wasserwirtschaft deutlich zu machen, nimmt in ihren Pressemitteilungen zum Thema der Privatisierung in der Wasserwirtschaft Stellung. Die Pressemitteilungen der agw finden Sie auch auf unserer Homepage.

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP zeigte, dass es um eine Initiative „Privat vor Staat“ geht, wie es die aktuelle Diskussion um § 107 Gemeindeordnung (GO) bestätigte. Im Kern ging es bei dieser Diskussion darum, Stadtwerkestrukturen zu Gunsten großer Versorger zu zerschlagen.

2. Demonstration der „Initiative Kommunalwirtschaft“: Wasserwirtschaft soll öffentlich-rechtlich bleiben

Auch die Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung von Juli 1994 wurde in § 107 insofern geändert und dadurch wurden die Möglichkeiten der Tätigkeiten von kommunalen Unternehmen erheblich beschnitten.
Am 7. März 2007, kurz nach Bekanntwerden der Gesetzesinitiative der Regierungskoalition in NRW zur Privatisierung in der Wasserwirtschaft, hat die am 1. März 2007 gegründete „Initiative Kommunalwirtschaft“, eine Interessensvertretung aus kommunalen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zur Demonstration gegen die Inhalte des Gesetzentwurfes aufgerufen.

Nach Zeitungsberichten haben ca. 20.000 Demonstranten vor dem Landtag gegen die von der Landesregierung geplanten Änderungen demonstriert. Die Änderungen in der Gemeindeordnung sagen u.a. aus, dass Kommunale Unternehmen, wie z.B. Stadtwerke, zur Erfüllung ihrer Aufgaben künftig nur noch dann tätig werden dürfen, die von keinem privaten Anbieter in vergleichbarer Form erbracht werden kann oder will.
Nicht nur SPD- sondern auch Unionspolitiker, wie Adolf Sauerland, CDU-Oberbürgermeister von Duisburg, beteiligten sich an dem Protest. Dieser überbrachte Innen-Staatssekretär Palmen eine Botschaft mit Einwänden zahlreicher CDU-geführter Kommunen.


Unterrichtung der Entscheidungsträger
Mit einer Stellungnahme vom 28.3.2007 wurden die Gremien des Wupperverbandes, die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Verbandskommunen sowie die Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus dem Verbandsgebiet ausführlich über die Hintergründe und möglichen Folgen der Gesetzesänderung unterrichtet.


Weitere Schritte
Der Wupperverband wird weiter für einen Fortbestand der öffentlich-rechtlichen Wasserwirtschaft eintreten. Die Zusammenarbeit mit Forschung und Industrie wird seit Jahrzehnten für eine optimale Aufgabenerledigung praktiziert und soll keinesfalls verändert werden. Die Verantwortung aber muss in öffentlich-rechtlicher Hand bleiben.


Äußern Sie Ihre Meinung
Wir möchten Sie an dieser Stelle informieren und Sie auffordern, sich zu Wort zu melden. Eines der wertvollsten Güter, welche wir besitzen, das Wasser, darf nicht zu einem Spielball von Profitorientierung werden.
Private Entsorger versuchen über ihren Verband BDE mit Hilfe der EU-Kommission ihren Eintritt in die Abwasserwirtschaft zu erzwingen. Dies ohne Rücksicht auf die dadurch entstehenden Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger und nur des eigenen Vorteils wegen.

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