Verbandsrat

Aufgaben

Der Verbandsrat überwacht die Führung der Geschäfte durch den Vorstand. Er wählt den Vorstand und den Geschäftsbereichsleiter für personelle und soziale Angelegenheiten. Im Übrigen hat er die ihm nach WupperVG ausdrücklich übertragenen Aufgaben. So bedarf der Vorstand in wesentlichen Entscheidungen wie dem Beitritt oder der Bildung von Vereinigungen oder Handelsgesellschaften der Zustimmung des Verbandsrates. Gleiches gilt für Vorarbeiten, aus denen später Entscheidungen erwachsen, wie z. B. der Aufstellung der Fünf- und Zwölfjahresübersichten, der Bau- und Maßnahmepläne, der Wahl des anzuwendenden Tarifvertrages. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsaufträge kann der Verbandsrat Prüfaufträge erteilen.

Mitglieder

Der Verbandsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung gewählt werden. Die Mitgliederverteilung ist wie folgt:

  • kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden: 2 Mitglieder
  • Kreise: 1 Mitglied
  • Unternehmen und sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung: 1 Mitglied
  • gewerbliche Unternehmen, Grundstücke, Verkehrsanlagen und sonstige Anlagen: 1 Mitglied
  • Vertreter/-innen der Arbeitnehmer/-innen des Verbandes: 5 Mitglieder.
  • Die verbleibenden fünf Sitze im Verbandsrat verteilen sich nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren auf die Mitgliedergruppe gemäß Satz 2 Nrn. 1 bis 4.

Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre.

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