Sammlersanierung

Sammler des Wuppverbandes werden wieder zukunftsfähig.
 

Projektdaten


Beginn der Maßnahme6/2014 (Planung); Beginn der Maßnahmen 06/2015
Ende der Maßnahmekontinuierliche Abwicklung; Planung zunächst bis 2023
Kostengenossenschaftlich veranlagt (Umlage)
FinanzierungPrüfung im Rahmen der Einzelmaßnahmen
Einsetzen einer Inspektionskamera
Einsetzen einer Inspektionskamera

Der Wupperverband betreibt neben den 66 Sonderbauwerken (Regenüberlauf- u. Regenrückhaltebecken, Stauraumkanäle) und insgesamt rund 20 km Abwasserdruckleitungen auch 12 überörtliche Abwassersammler mit einer Gesamtlänge von ca. 43 km und Durchmessern zwischen DN 200 (Innendurchmesser = ca. 20 cm) und DN 1.800 (Innendurchmesser = ca. 1,8 m). In ihnen läuft das Abwasser durch natürliches Gefälle.

Was ist charakteristisch für einen Abwassersammler? In ihm wird das Abwasser aus den kommunalen Netzen gesammelt. Anders als die Kanalnetze sind die Abwassersammler nicht vermascht, das heißt, nicht „verästelt“. Die kommunalen Netze haben durch die vielen Hausanschlüsse oder Einleitungen eine Baumstruktur; der Sammler führt Abwasser durch einen durchgehenden Kanal zum Klärwerk,. In ihm fließen kontinuierlich hohe Wassermengen. Im Vergleich zum kommunalen Netz liegt ein Abwassersammler i.d.R. nicht im Straßenkörper.

Für das gesamte Kanalnetz sind grundsätzlich die Ziele Dichtheit (verhindern von Austreten von Abwasser bzw. Eindringen von Grundwasser), Standsicherheit, Betriebssicherheit (hydraulische Leistungsfähigkeit, Sicherheits- und Gesundheitsschutz), Rechtssicherheit und Erhalt des Substanzwertes zu erreichen.

Alle Abwasserkanäle müssen gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwV Abw NRW) nach ihrer Erstinspektion alle 15 Jahre inspiziert, d. h. mit einer Kamera unter definierten Randbedingungen befahren werden. Die bei dieser Inspektion festgestellten Einzel- und Streckenschäden an Rohren und auch Schächten werden im Nachgang beurteilt und in die Zustandsklassen ZK 0 (schwerer Schaden) bis ZK 5 (schadfrei) eingeteilt. Aus dieser Zustandsklassifizierung wird dann der konkrete Sanierungsbedarf ermittelt. Nach Abschluss der Erstinspektion Ende 2005 wurde beim Wupperverband bis Ende 2017 für den Regierungsbezirk Köln bereits knapp 80% und für den Regierungsbezirk Düsseldorf gut 70% der Sammler die Wiederholungsinspektion durchgeführt.

Ein Großteil der Sammler ist aufgrund seiner Lage in und an Naturschutz- und FFH-Gebieten, bewaldeten Bachtälern sowie auf Privatgrundstücken sehr schwer bzw. teilweise gar nicht zu erreichen. Für Inspektions-, Wartungs- und Sanierungszwecke muss daher bereits zur Erstellung der Zuwegung zu den Schachtbauwerken sowie zur Herstellung der erforderlichen Abwasserfreiheit durch Überleitung bzw. Rückhaltung des Abwassers ein verhältnismäßig großer Aufwand mit entsprechend hohen Kosten betrieben werden. Als Richtwert sei hier die Teil-Inspektion des Wuppersammlers von 2015 bis 2017 genannt, die allein für insgesamt nur ca. 7 km Kanalinspektion Kosten von über 500.000 € verursacht hat.

Schadhafter Anschluss
Schadhafter Anschluss

Je nach festgestellter Schadensart stehen verschiedene Sanierungsvarianten zur Verfügung; es wird grundsätzlich unterteilt in Reparatur, Renovierung und Erneuerung von Rohrleitungen. Reparaturverfahren wie das Verpressen von Rissen mit Harz oder Mörtel, das Setzen von Dichtmanschetten o. ä. eignen sich für lokal begrenzte Einzelschäden und weisen mit 5 - 15 Jahren die kürzesten Nutzungsdauern auf. Bei einer Renovation werden ganze Kanalhaltungen unter Zuhilfenahme der vorhandenen Rohrsubstanz saniert, hier kommen vorwiegend sogenannte Schlauchliner („Inliner“) zum Einsatz: ein mit Harzen getränkter Nadelfilz- oder Glasfaserverstärkter-Kunststoff-Schlauch wird nach dem Einzug thermisch (Wasser oder Dampf) oder per UV-Licht ausgehärtet. Alternativ können auch neue Rohre mit geringeren Querschnitten in das Altrohr eingezogen oder sogar im Rohr selbst neu hergestellt werden (z. B. Wickelrohrverfahren). Für Renovationsverfahren werden Nutzungsdauern von 40 Jahren und länger angesetzt. Ist das Rohr jedoch so stark beschädigt, dass keines der vorgenannten Verfahren angewendet werden kann, muss der entsprechende Teil der Kanalhaltung oder sogar die gesamte Haltung erneuert werden.

Der endgültigen Auswahl der Sanierungsverfahren geht eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Kostenvergleichsrechnung voraus. Bei der langfristigen Sanierungsplanung gilt es, möglichst eine Vergleichmäßigung der Investitionstätigkeiten und des betrieblichen Aufwands anzustreben, so dass Kosten- und Ressourcensprünge im langjährigen Mittel vermieden werden können.

Sammler Wuppergebiet Sanierungseinstufung
Sammler Wuppergebiet Sanierungseinstufung

Der Zustand der Sammler des Wupperverbands ist beigefügter Abbildung über ein Ampelsystem dargestellt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass für die fünf grün markierten Sammler momentan kein Handlungsbedarf besteht, also praktisch keine Schäden vorhanden sind. Gelb bedeutet einen meist lang- bis mittelfristigen, teilweise aber auch kurzfristigen Handlungsbedarf, so z. B. am Murbach- und Leyerbachsammler. Rot markiert sind die drei Sammler, bei denen ein kurzfristiger Handlungsbedarf besteht.

Der Sammler Wipperfürth-Hückeswagen stellt hier eine Besonderheit dar; aufgrund einer vorhandenen hydraulischen Überlastung im mittleren Abschnitt wurde trotz bereits durchgeführter diverser Optimierungsmaßnahmen der Teilneubau einer Druckrohrleitung mit Pumpwerk zur Entlastung des Sammlers erforderlich. Diese Arbeiten wurden im Herbst 2017 abgeschlossen, ab 2018 wird die neue Leitung dann regulär betrieben. Es handelt sich hierbei also nicht um eine klassische Kanalsanierung, sondern vielmehr um den Neubau einer Leitung zur hydraulischen Ertüchtigung dieses Sammlers.

Für den Wuppersammler, den längsten und größten Sammler des Wupperverbands, wird aktuell der Umfang der erforderlichen Maßnahmen in einem Sanierungskonzept festgelegt und die Abwicklung über die nächsten 10 Jahre geplant.

Ein weiteres Sanierungsvorhaben betrifft den Eschbachsammler in Solingen-Unterburg, der auf ca. 2/3 seiner Länge aufgrund seiner Charakteristik bisher von der Inspektionspflicht befreit war und erstmals in 2014 befahren wurde. Hier sind die Reparatur von nicht fachgerecht hergestellten Hausanschlüssen sowie voraussichtlich die Sanierung einer durch Betonkorrosion beschädigten Haltung in extrem schlecht erreichbarer Lage unter dem alten Ortskern erforderlich.

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