Wassernutzungsordnungen

Die Talsperren des Wupperverbandes dienen in erster Linie wasserwirtschafltichen Zwecken. Die Nutzung zu Erholungs- und Sportzwecken ist nur möglich soweit dies das die wasserwirtschaftlichen Aufgabestellung dieser Talsperren zulassen. Wasserwirtschafltiche Maßnahmen haben also Vorrang gegenüber der Erholungs- und Sportnutzung. Gleichwohl ist der Wupperverband bemüht, beiden Ansprüchen an den Talsperren gerecht zu werden. Die Wassernutzungsordnungen regeln die Bedingungen für die Freizeitnutzung der Talsperren.

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PDF Wassernutzungsordnung für Bever-, Brucher- und Lingese-Talsperre 394,8 KB
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PDF Wassernutzungsordnung für Wupper-Talsperre 894,9 KB
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