Magnetangeln

Informationen zum Magnetangeln an Gewässern und Talsperren des Wupperverbandes

Die allgemein gültigen rechtlichen Regelungen zum Magnetangeln gelten auch für das Magnetangeln in Gewässern und Talsperren, die der Wupperverband unterhält.
Auf folgender Internetseite findet man einen Überblick über die bisherigen Regelungen:
https://www.bussgeldkatalog.org/magnetfischen/
Hier sind z. B. Regelungen zu Denkmal-/Naturschutz und zum Fund von Kampfmitteln etc. aufgeführt.
Wie der o. g. Internetseite zu entnehmen ist, ist Magnetangeln in NRW genehmigungspflichtig, ansonsten stellt das Magnetangeln eine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Wupperverband ist keine Behörde, die Genehmigungen erteilen kann. Hier ist die jeweilige Untere Wasserbehörde der entsprechenden Kommune zu kontaktieren. Mit dieser klären Magnetangler*innen, welche Anforderungen zu beachten sind bzw. welche Zustimmungen einzuholen sind.

Der Wupperverband ist oft nicht der Grundstückseigentümer, hier ist von Magnetangler*innen - über das Katasteramt - zu ermitteln, wer der Grundstückseigentümer ist. Mit ihm müssen Magnetangler*innen z. B. das Betreten des Grundstücks / Zugangsmöglichkeiten klären sowie die Frage, wer etwaige Fundstücke behalten möchte/darf.

Bei Gewässern sind aus Sicherheitsgründen der Pegelstand/Abfluss und die Wetterlage zu beachten. Die Wupper beispielsweise ist ein zeitweise sehr schnell fließender Mittelgebirgsfluss, bei dem sich der Abfluss und somit auch der Wasserstand innerhalb von Minuten auf ein Vielfaches erhöhen können. Hiervon kann eine besondere Gefahr für Menschen ausgehen, die sich unmittelbar am bzw. im Gewässer aufhalten. Zwei Beispiele dazu: Am 20.06.2013 erhöhte sich der Abfluss in der Wupper am Pegel Kluserbrücke in ca. 1 Stunde von 3,5 m³/s auf 120 m³/s. Am 29.05.2018 erhöhte sich der Abfluss in der Wupper am Pegel Kluserbrücke in ca. 1 Stunde von 3,5 m³/s auf ca. 190 m³/s und der Wasserstand stieg um mehr als 2 Meter an. Die Uferrandstreifen in der Wuppertaler Innenstadt werden ab ca. 40 m³/s überströmt.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Magnetangler*innen sich vor und während der geplanten Aktion über den aktuellen Wasserabfluss/Pegel in der Wupper und über die Wetterlage auf dem Laufenden halten, um ggf. schnell auf veränderte Verhältnisse reagieren bzw. gefährlichen Situationen entgegen wirken zu können.
Informationen zu Pegelständen/Abflüssen etc. finden Sie im Hochwasserportal (Link in der Infobox).

In Schutzgebieten wie z. B. FFH-Gebieten ist das Magnetangeln nicht möglich.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Gewässer und seine Böschungen nicht beschädigt bzw. verschmutzt werden.
Müll / gefundene Gegenstände müssen Magnetangler*innen selbst entsorgen / mitnehmen.

In der Zeit von Mitte Okt. - Ende Mai ist die Schonzeit für Fische. In dieser Zeit legen sie u. a. Laich in das Bachbett ab. Von einem Betreten des Bachbettes ohne dringenden Grund ist auch mit Blick auf die Gefahren (Abfluss, Ausrutschen) ganzjährig abzuraten. Magnetangeln sollte in der Regel unter den genannten Vorgaben vom Ufer aus erfolgen.

An den Trinkwassertalsperren des Wupperverbandes (Große Dhünn-Talsperre, Kerspe-Talsperre Herbringhauser Talsperre) ist das Magnetangeln verboten.
An den Brauchwassertalsperren sowie auch an Hochwasserrückhaltebecken darf Magnetangeln nicht in der Nähe der Zu- und Ablaufbauwerke oder in der Nähe von Betriebseinrichtungen stattfinden. Ebenso ist an den ausgewiesenen Badestellen an der Bever-, Brucher-, Lingese- und Wupper-Talsperre Magnetangeln nicht zulässig.

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