Floßfahren

Regelungen für Befahrung der Wupper und der Talsperren

Floßfahrt auf der Wupper
Floßfahrt auf der Wuppper

Auf der Wupper

Die Wupper wird immer mehr zum Freizeitziel für Bürgerinnen und Bürger. Dabei entsteht auch die Frage nach Möglichkeiten für Floßfahrten.
Flöße sind im Vergleich zu Kanus schwer steuerbar, größer und schwerer. Auch das Umtragen an Uferböschungen, das bei Hindernissen wie Wehren notwendig ist, um die Bauwerke nicht zu beschädigen oder sich selbst nicht in Gefahr zu bringen, gestaltet sich mit Flößen schwierig. Beim Floß fahren sind vorhandene Regelungen zu beachten:

Große Teile des Wupperlaufes sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dadurch sollen die sensible Gewässersohle und Uferbereiche geschützt und erhalten werden, die Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Laichgebiete für Fische sind. Die Unteren Landschaftsbehörden der jeweiligen Kommunen und Kreise legen fest, wie der Schutz in der Praxis aussieht – dieser kann bis zum völligen Verbot des Floßfahrens reichen.
Da die Regelungen innerhalb der Stadt- bzw. Kreisgebiete nicht einheitlich sind, empfehlen wir dringend, bei den Unteren Landschaftsbehörden der Anliegerstädte bzw. -kreise nach der jeweiligen Regelung zu fragen.
 

Auf Brauchwasser-Talsperren

Für Bever-, Brucher-, Lingese-Talsperren ist der Einsatz von Flößen individuell abzuklären. Hierzu ist ein Antrag bei der IG Zeltplätze Bever-Talsperre zu stellen (s. Infobox) unter Angabe des Durchführungs-Zeitraumes, der verwendeten Materialien, Größe, Teilnehmerzahl etc.
Für die Wupper-Talsperre setzen Sie sich bitte mit der Arbeit Remscheid gGmbH (s. Infobox) in Verbindung. 
An anderen Talsperren des Wupperverbandes ist die Befahrung mit dem Floß nicht möglich.
 

expand_less
VOILA_REP_ID=C1257817:0030CCD3