Ergebnisse der Überwachung der Abwassereinleitung in die öffentliche Abwasseranlage

Bericht über die Ergebnisse der Überwachung der Abwassereinleitung in die öffentliche Abwasseranlage im Betriebsjahr 2023

Der Wupperverband unterrichtet als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen gemäß Nebenbestimmung zum Genehmigungsbescheid einmal jährlich über die Ergebnisse der Überwachung der Abwassereinleitung in die öffentliche Abwasseranlage (Kläranlage Buchenhofen).

In der Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen des Wupperverbandes werden kommunale Klärschlämme umweltschonend thermisch behandelt. Dem Verbrennungsprozess ist eine vierstufige Rauchgasreinigungsanlage nachgeschaltet. Hierbei durchströmt das Rauchgas einen Elektrofilter, eine zweistufige Rauchgaswäsche und abschließend eine Flugstromanlage. Die im Elektrofilter und in der Flugstromanlage gewonnenen Rückstände werden der Abfallentsorgung zugeführt. In der zweistufigen Rauchgaswäsche fällt Waschwasser an, das sich mit Schadstoffen angereichert hat und in einer eigens hierfür errichteten Teilstrombehandlungsanlage aufbereitet wird, bevor die Ableitung in das Klärwerk Buchenhofen erfolgt.

Die Abwassereinleitung wurde durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Wuppertal genehmigt. In dem Genehmigungsbescheid vom 21.06.2005 wurden die Einleitbedingungen sowie der Überwachungsaufwand festgelegt. In 2022 hat der Wupperverband eine neue Teilstrombehandlungsanlage in Betrieb genomme, diese wurde am 01.06.2018 unter folgender Bescheidnummer 53.02-0043859-0001-G16-0071/17/8.1.1.3 seitens der Bezierksregierung genehmigt- Die Anlage ist ab dem 27.06.2022 in Betrieb. In der nachstehenden Tabelle werden die Einleitungsgrenzwerte den ermittelten Schadstoffkonzentrationen gegenübergestellt.

Betreiber der Anlage: Wupperverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ort: Wuppertal-Vohwinkel, Buchenhofen 45
Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Betriebsstunden: 8.445 Stunden
Abwassermenge: 7.693 m³

Die dargestellten Ablaufkonzentrationen stammen aus monatlichen Analysen, die jeweils aus einer 24-Stunden-Mischprobe gewonnen wurden. Die Bestimmung der Dioxine und Furane müssen laut Genehmigungsbescheid mindestens halbjährig ermittelt werden. Im Betriebsjahr 2023 wurde kein Grenzwert für Schwermetalle bzw. für Dioxine und Furane überschritten.

Laut Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid dürfen die abfiltrierbaren Stoffe in der 24-Stunden-Mischprobe einen Wert von 30 mg/l in 95 Prozent der Messungen und einen Wert von 45 mg/l bei allen Messungen nicht überschreiten. Die Überwachung der Ablaufwerte hat ergeben, dass ein Wert mit 44 mg/l den Maximalwert darstellte. Der Jahresmittelwert beträgt 18,3 mg/l.

Im Ablauf der Teilstrombehandlungsanlage fanden kontinuierliche Messungen des pH-Wertes, der Temperatur und des Durchflusses statt. Es wurden keine Fehlfunktionen festgestellt.

Zusätzlich wird seit Sommer 2012 die Abwasserableitung im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) überwacht. Auch hier wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.

Anhand der vorliegenden Daten wird deutlich, dass die geforderten Einleitungsbedingungen sicher eingehalten wurden. Relevante technische Störungen traten nicht auf.

Auskünfte über die Überwachungsergebnisse und den technischen Aufbau der Anlage gibt der Betriebsleiter Herr Salomon.

 

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