Europäische Wasserrahmenrichtlinie

EU-Fahne, (www.ccvision.de)
EU-Fahne, (www.ccvision.de)

Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurde für die Länder der EU eine Rahmengesetzgebung vorgelegt, die europaweit einheitliche Standards im Gewässerschutz setzt. Bis 2015 soll das Kernziel der EU-WRRL, der gute Zustand aller Oberflächengewässer und des Grundwassers, erreicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hinsichtlich der Fristen sowie der Zielerreichung hiervon abgewichen werden. Insgesamt sieht die EU-WRRL folgende Fristen vor:

Fristen

  • 22.12.2000 Inkrafttreten
  • 3 Jahre n. Inkr.: Rechtliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten
  • 4 Jahre n. Inkr.: Fertigstellung der Bestandsaufnahmen und Analysen
  • 6 Jahre n. Inkr.: Monitoring-Anforderungen umgesetzt
  • 9 Jahre n. Inkr.: Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme fertiggestellt,
    Überprüfung der Bestandsaufnahme und Analysen
  • 12 Jahre n. Inkr.: Maßnahmenprogramme umgesetzt
  • 15 Jahre n. Inkr.: Guter Zustand aller Gewässer erreicht, Überprüfung der Bestandsaufnahme, Aktualisierung der Flussgebietspläne
  • 21 bzw. 27 Jahre n. Inkr.: Verlängerungsfristen zur Umsetzung der Ziele

Der Wupperverband plädiert in Sachen Umsetzung WRRL für eine Umsetzung mit Augenmaß und Ausnutzung der EU-rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir sehen im Flussgebietsmanagement des Wupperverbandes das geeignete Werkzeug, um die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen.

Link zur GIS-basierte Karte zu Umsetzungsfahrplänen beim Wupperverband

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