Nuttalls-Wasserpest
Invasive Planze

Steckbrief
Die Schmallblättrige Wasserpest, auch Nuttalls-Wasserpest (Elodea nuttallii) genannt, ist eine unter Wasser lebende Pflanze Wasserpflanze. Sie ist erkennbar durch ihre dicht geblätterten Sprossen. An den Sprossen wachsen Blätter sowie kleine weiße Blüten, die von Juni bis September blühen. Die Pflanze wird häufig mit der ähnlichen kanadischen Wasserpest verwechselt, die Blätter der schmallblättrigen Wasserpest sind, wie der Name schon sagt, aber dünner und schlaffer. Ursprünglich stammt die Wasserpest aus Südostkanada und Nordamerika, mittlerweile ist sie aber in ganz Mitteleuropa verbreitet. Die Pflanzenart ist in allen Gewässertypen zu finden und in NRW in allen Landesteilen verbreitet. Sie bevorzugt einen eher sonnigen Standort. Als Neophyt ist sie mittlerweile fast weltweit beheimatet.
Auswirkungen
Die schmallblättrige Wasserpest ist nicht giftig und verändert die Wasserqualität nicht negativ. Die eigentliche Problematik liegt in der massenhaften Ausbreitung. Es handelt sich um eine sehr schnell wachsende Art, die innerhalb weniger Jahre dichte Bestände bilden kann. Indem sie die einheimische Vegetation stark zurückdrängt, bedroht sie die Artenvielfalt. Eine Ausbreitung kann den normalen Lauf des Gewässers beeinflussen und insbesondere im Herbst, wenn die Brüchigkeit der Pflanze zunimmt, in die technischen Anlagen geraten. Wenn die Wasserpest gemeinsam mit Algen einen dichten Teppich auf dem Wasser bildet, kann es zudem zu Einschränkungen bei der Freizeit- und Sportnutzung auf den Gewässern kommen. Durch möglichen Schiffsverkehr oder durch Wasservögel können sich die Sprossteile, aber auch ganze Pflanzen, weiterverbreiten.
Maßnahmen
Eine nachhaltige Bekämpfung der Art ist sehr schwierig bis unmöglich. Eine vollständige Entfernung ist meist nur in kleineren Gewässern und bei einem Eingriff in einem sehr frühen Stadium der Verbreitung möglich. Nach dem Ausreißen sollten die Pflanzenteile verbrannt werden. Da die Pflanze in NRW bereits weit verbreitet ist, ist eine vollständige Bekämpfung nicht realistisch.
Verbote und Regelungen
Die schmalblättrige Wasserpest gehört laut dem Anhang der Freisetzungsverordnung zu den verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen. In der Vergangenheit wurde die Pflanze als Aquarien- und Teichpflanze gehandelt. Seit 2017 ist diese aber von der EU als prioritäre invasive Art erfasst, das bedeutet, dass sie in der EU nicht eingeführt und gehandelt werden darf. Falls Privatpersonen die Wasserpflanze noch besitzen, darf diese nicht in der Natur entsorgt werden. Generell sollte bei der privaten Bepflanzung von Teichen und Aquarien auf heimische Arten gesetzt werden.
