Hückeswagen: Bürgerinformation zur Kanalnetzübertragung

Synergien heben und Abwasserbehandlung zukunftsfähig gestalten

Bürgerveranstaltung Kanalnetz Hückeswagen

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Hückeswagen und des Wupperverbands vom 08.08.2023

Die Schloss-Stadt Hückeswagen plant zum kommenden Jahr, ihr Kanalnetz auf den Wupperverband zu übertragen. Für diesen komplexen Prozess fanden und finden umfangreiche Abstimmungen statt. Für den 8. August hat die Stadt gemeinsam mit dem Wupperverband zu einem Bürgerinformations-Termin eingeladen.
Die Vertreter von Stadtverwaltung und Wupperverband stellten die Rahmenbedingungen für die geplante Übertragung vor. Dabei machten sie die gemeinsame Zielsetzung deutlich: Abwasserbeseitigung ist ein wichtiger Baustein der Daseinsvorsorge und des Gewässerschutzes. Diese Aufgabe gilt es angesichts der großen Herausforderungen - von steigenden Anforderungen an einen Kanalbetrieb bis hin zu Auswirkungen des Klimawandels und des Fachkräftemangels - weiterhin als öffentlich-rechtliche Aufgabe sicher und zukunftsfähig zu gestalten.

Wie ist die Ausgangssituation in Hückeswagen?

Die Schloss-Stadt Hückeswagen betreibt ihr Kanalnetz mit einer Länge von 93 km und 74 Bauwerken, z. B. Pumpwerken und Regenbecken.
Der Wupperverband, der das gesamte Flussgebiet der Wupper betreut, betreibt in Hückeswagen seine Kläranlage sowie bereits jetzt für die Stadt insgesamt 13 Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken. Die Schloss-Stadt Hückeswagen ist Mitglied im Wupperverband. Stadt und Verband arbeiten an der Schnittstelle Kanal und Kläranlage eng zusammen.
Darüber hinaus ist der Wupperverband mit der Unterhaltung und Entwicklung der Gewässer und dem Betrieb von Talsperren im Stadtgebiet präsent.
Die technischen Anforderungen, Betriebs- und Sanierungsaufgaben für ein Kanalnetz werden immer komplexer. In Verbindung mit dem Fachkräftemangel, gerade auch im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft, hatte die Schloss-Stadt Hückeswagen die Beratungen mit dem Wupperverband zu einer Kanalnetzübertragung aufgenommen.
Der Verband verfügt über das erforderliche Knowhow und hat bereits in der Vergangenheit die Schloss-Stadt bei Aufgaben unterstützt, z. B.  bei der Erstellung und Fortschreibung des städtischen Kanalkatasters.

Was bedeutet Kanalnetzübertragung?

Das Landeswassergesetz NRW bietet seit 2016 die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe "Sammeln und Fortleiten von Abwasser" auf den ansässigen Wasserverband übertragen können. Das bedeutet, zwei Hoheitsträger mit Aufgaben für die öffentliche Daseinsvorsorge vollziehen einen staatlichen Organisationsakt. Aufgabe und Eigentum bleiben weiterhin in der öffentlichen Hand, es handelt sich nicht um eine Privatisierung.

Welche Aufgaben haben die Schloss-Stadt und der Wupperverband nach der Kanalnetzübertragung?

Die wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten bleiben auch nach der Übertragung des Kanalnetzes bei der Schloss-Stadt Hückeswagen. Sie bleibt weiterhin juristisch Eigentümerin des Kanalnetzes und hat die Satzungs-, Gebühren- und Planungshoheit. Sie ist außerdem weiterhin dafür verantwortlich, ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zu erstellen, das im Stadtrat beschlossen werden muss.
Der Wupperverband wird wirtschaftlicher Eigentümer und hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den übertragenen Anlagen. Der Verband übernimmt als Pflicht den Betrieb des Kanalnetzes nach den Vorgaben des ABK und tätigt die notwendigen Investitionen.
Die Kosten für Betrieb und Investitionen werden von der Schloss-Stadt Hückeswagen an den Wupperverband gezahlt.

Welche Vorteile bietet die Kanalnetzübertragung?

Die Schloss-Stadt Hückeswagen wird einerseits von der zunehmend komplexen Aufgabe Kanalnetzbewirtschaftung entlastet. Der Wupperverband kann hier seine Expertise und das erfahrene Betriebs- und Planungspersonal einbringen. Die Stadt behält weiterhin die Steuerungsmöglichkeit durch die Planungs- und Gebührenhoheit.
Die Vorteile für den Wupperverband bestehen darin, dass er für den Gesamtprozess Abwasser von den Haushalten bis zur Reinigung in der Kläranlage verantwortlich ist. Im Sinne seines ganzheitlichen Flussgebietsmanagements von der Quelle bis zur Mündung können so die aktuellen Herausforderungen wie z. B. Auswirkungen des Klimawandels angegangen werden.

Welche Auswirkungen hat die Übertragung für die Bürger?

Die Aufgabe Abwasserbehandlung von den Haushalten bis hin zur Kläranlage wird gebündelt und bleibt weiterhin in öffentlicher Hand. Die Gebühren werden weiterhin von der Schloss-Stadt Hückeswagen erhoben. Durch die Übertragung an den Wupperverband entsteht keine durch die Umstellung bedingte Gebührenerhöhung. Die Stadt hat weiterhin die Planungs- und Gebührenhoheit.

Wie ist der Stand der Dinge und weitere Fahrplan?

Die umfangreichen Grundlagen für eine Übertragung des Kanalnetzes von der Schloss-Stadt Hückeswagen an den Wupperverband wurden vorbereitet und bereits in städtischen Ausschüssen und im Stadtrat vorgestellt, ebenso in den Gremien des Wupperverbandes. Vorbehaltlich der Freigabe durch die Bezirksregierung Köln kann die Kanalnetzübertragung im letzten Quartal 2023 im Stadtrat und in den Wupperverbandsgremien zum Beschluss vorgelegt werden. Im Anschluss daran muss eine Genehmigung durch das NRW-Umweltministerium erfolgen. Sollten diese Beschlüsse und Genehmigungen vorliegen, kann zum 1. Januar 2024 die Übergabe stattfinden.

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