Verbandsversammlung

Aufgaben

In der Verbandversammlung werden die Beschlüsse gefasst, die der Verband zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihm zugewiesenen Aufgaben benötigt. Die Verbandsversammlung beschließt z. B. die für die Selbstverwaltung des Wupperverbandes erforderlichen Regelungen wie die Satzung des Wupperverbandes oder die Veranlagungsregeln. Sie wählt die Mitglieder des Verbandsrates. Sie entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplans und seiner Änderungen, die Aufstellung des Finanzplans sowie die Inanspruchnahme von Rücklagen, sie bestellt die Prüfstelle für die Prüfung der Jahresrechnung oder des Jahresabschlusses und wählt die Rechnungsprüfer/innen. Außerdem entscheidet sie über die Aufstellung der Sechs- und Zwölfjahresübersichten und die Übernahme weiterer Aufgaben, Anlagen und Auftragsarbeiten.

Die Verbandsversammlung tagt einmal jährlich am Jahresende.

Mitglieder

Die Verbandsversammlung besteht aus höchtsens 101 Delegierte. Die Anzahl der von den einzelnen Mitglieder und Mitgliedergruppen zu entsendenden Delegierten ist abhängig von dem Beitragsaufkommen des jeweiligen Mitglieds in der Mitgliedergruppe.
Die Wahlperiode der Verbandsversammlung beträgt 5 Jahre.

Derzeit besteht die Verbandsversammlung aus 99 Delegierten, die sich auf die Mitgliedergruppen und die Landwirtschaftskammer Rheinland wie folgt aufteilen:
 

 

Mitgliedergruppe Anzahl
Kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden  
Direktdeligierte 64
Stimmgruppendelegierte 6
Summe 70
   
Unternehmen u. sonstige Träger der öffentl. Wasserversorgung  
Direktdeligierte 20
Stimmgruppendeligierte 2
Summe 22
   
Gewerbl. Unternehmen, Grundstücke, Verkehrsanlagen, sonst. Anlagen  
Direktdeligierte 2
Stimmgruppendeligierte 4
Summe 6
   
Landwirtschaftskammer Rheinland 1
   
Gesamtsumme 99

 

Außerdem nimmt ein/e Vertreter/-in der nach §29 des Bundesnaturschutgesetzes
anerkannten Naturschutzverbände an den Sitzungen der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil.

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